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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen bestehenden Stromvertrag kündigen?

Nein, der bestehende Stromliefervertrag bleibt aufrecht. Man wechselt nicht zur Energiegemeinschaft, sondern ist zusätzlich in der Energiegemeinschaft. Zum Beispiel in der Nacht, wenn kein Sonnenstrom erzeugt wird, bekommt man den Strom nach wie vor vom Stromanbieter. Allerdings zu höheren Kosten.

Wie oft im Jahr rechnet die Energiegemeinschaft ab und wann erhalte ich jeweils die Abrechnungen?

Um den Arbeitsaufwand zu mindern, rechnen wir quartalsweise ab.

Wir bekommen die belastbaren Energiedaten meist fünf Wochen nach dem Ende des jeweiligen Quartals und können dann die Faktura starten. Die Rechnungen sollten daher jeweils Mitte Mai, August, November und Feber bei Ihnen sein.

Wie oft werden eure Tarife angepasst?

Die Anpassung der Preise erfolgt laufend zum jeweiligen Quartalsbeginn. Über geänderte Tarife werden unsere Mitglieder auch immer schriftlich informiert.

Kann man auch Mitglied bei mehreren Energiegemeinschaften sein?

Ja, Sie können bei bis zu fünf Energiegemeinschaften gleichzeitig sein.

Wie finanziert sich die EEG wenn ihr keine Breitrittsgebühr und keine Mitgliedsbeitrag einhebt?

Zwischen Stromeinkaufspreis und Verkaufspreis haben wir zwei Cent Spread. Das ist sehr gering kalkuliert. Wir wollen aber bei unserem geringen Spread bleiben, jedenfalls solange wir damit den laufenden Betrieb finanzieren und unsere anderen Vereinsziele verfolgen können.

Möglich wird das dadurch, dass wir im Vorstand ehrenamtlich arbeiten und damit kaum Kosten anfallen.

Um wieviel kauft die EEG den Strom ein und was heißt Spread?

Wir beziehen unseren Strom direkt von unseren Mitgliedern und bezahlen aktuell 9 ct pro kWh (Stand: 4. Quartal 2025). Verkauft wird er um 11 ct pro kWh. Die Differenz von 2 ct ist der so genannte Spread.
 

Was sagt ihr dazu, dass Banken Energiegemeinschaften gründen?

Dazu werden wir uns nicht äußern. Ob dadurch die Grundidee einer EEG ad absurdum gestellt wird, muss jede(r) für sich selbst entscheiden.

Erhalte ich für das Einspeisen eine Gutschrift und wie wird diese abgerechnet?

Für die an uns verkaufte Energie wird eine Gutschrift erstellt, die auch automatisch ausbezahlt wird. Um es aber so einfach wie möglich zu halten wird, wenn Sie gleichzeitig Bezieher sind, jeweils nur der Differenzbetrag überwiesen. So ersparen wir uns jeweils eine Transaktion gegenüber einer getrennten Auszahlung und eines getrennten Einzuges.
 

Wie kann man beim ersten Blick auf die EEG-Rechnung auf den sich ergebenden Benefit schließen?

Jede EEG-Rechnung spart mir genau soviel wie ich bezahle! Das bedeutet bei der Kelag zum Beispiel würde ich doppelt soviel bezahlen (die Förderung vom Staat ist dabei schon eingerechnet)
 

Fallen in der EEG Gebühren oder Beiträge an?

Nein. Es gibt keinerlei Gebühren oder Beiträge – keine Einschreibgebühr, keinen Mitgliedsbeitrag, keine Monats- oder Jahresgebühr, keine Servicepauschale und keine Anteilsscheine. Die EEG setzt bewusst auf maximale Einfachheit und Kostenfreiheit.

Für Überweisungen braucht es eine Bankverbindung, oder?

Ja. Ab dem Sommer 2026 verwenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren. Ihre Einspeiseerlöse werden automatisch auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen. Sollten Sie mehr Strom beziehen als einspeisen – oder keinen Strom einspeisen –, wird lediglich der Differenzbetrag abgebucht.

Keine Sorge wegen des SEPA-Formulars: Bei diesem Zahlungsverkehr haben Sie 40 Tage Zeit, um eine Ihrer Meinung nach unrechtmäßige Abbuchung rückgängig zu machen.

Verlangt die EEG Akontozahlungen?

Nein
 

Die Energie, die ich aus der EEG beziehe, fällt beim Energielieferanten weg, oder?

Ja klar, sonst würde diese Strommenge ja zweimal verrechnet werden, deshalb scheint der Arbeitspreis jener kWh, die aus der EEG kommen, nur auf unserer Rechnung auf. Sie erhalten somit nicht nur eine geringere Rechnung bei deinem Energielieferanten, sondern bezahlen auch bei Ihrem Netzbetreiber (Kärntennetz) geringere Gebühren. Zumindest für jene Menge, die aus der EEG kommt. Für den Rest bleibt alles gleich.
 

Hat ein Wechsel des Energielieferanten Auswirkungen auf meine Teilnahme an der EEG?

Nein. Ein Wechsel Ihres Energielieferanten hat keine Auswirkungen auf Ihre Teilnahme an der EEG. Die Energiegemeinschaft ist unabhängig vom gewählten Stromlieferanten und funktioniert weiterhin unverändert.

Wie und wo ersehe ich bei meiner Rechnung die Netzgebührenreduktion?

Entweder ist auf der Rechnung des Energielieferanten die Netzgebührenrechnung integriert oder es gibt eine separate Rechnung Ihres Netzbetreibers (Kärntennetz).

Darauf wird getrennt ausgewiesen, welche Energiemengen Sie von uns bezogen haben und welche von Ihrem angestammten Energielieferanten. Damit haben Sie gleichzeitig die Kontrolle, dass die jeweiligen Mengen richtig verrechnet worden sind, weil die rabattierten kWh genau jener Menge entsprechen, die Sie als reinen Arbeitspreis (= ohne Netzentgelt) verrechnet bekommen haben.

Eine Beispielrechnung der Kelag ist unten ersichtlich:

Beispielstromrechnung (Kelag)